Gut zu wissen Hilfreiche Informationen
- Wie nehmen Sie Kontakt auf?
- Sie kommen auf eigenen Wunsch, über eine Empfehlung, oder Überweisung von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin
- Informationsgespräch?
- Dies ist ein kurzer Zeitraum von 15 Minuten, wo Sie mich unverbindlich kennenlernen können. Bei Unsicherheiten kann dies vor dem Erstgespräch stattfinden, um für sich die „Chemie des Miteinanders “ herauszufiltern.
- Was passiert beim Erstgespräch?
- Das Erstgespräch dient der Anamnese (biografische Geschichte des Klienten) und der Frage, wie wir zusammen zu arbeiten werden. Wir skizzieren Ihre Ziele und in etwa grob die Dauer und notwendige Intensität der Behandlung. Ebenfalls werden hier Zahlungsmodus, Krankenkassenrefundierung, und Absageregelungen besprochen. Sämtliche Preise sind laut § 6 (1) Z.19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Honorarnoten können im Folgejahr von der Steuer abgesetzt werden.
- Wie lange dauert eine Psychotherapie?
- Eine psychotherapeutische Behandlungsdauer variiert nach der Schwere der Belastung und des Leidens. Im Idealfall wird bei großer Belastung engmaschiger gearbeitet, d.h. einmal pro Woche mit dem Ziel, die Behandlungszeiträume immer größer werden zu lassen. Als Psychotherapeutin bin ich an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden.
- Ist Psychotherapie gesetzlich geregelt?
- Ja. In Österreich ist die Ausübung der Psychotherapie an das Psychotherapiegesetz, BGBL.Nr 361/1990 gebunden. Es darf sich nur jemand Psychotherapeut nennen, der die Voraussetzungen der Anforderungen innerhalb der Gesetzgebung erfüllt.
- Kann ich durch eine Psychotherapie eine Medizinische Maßnahme ersetzen?
- Begrenzungen in der Psychotherapie sind dann gegeben, wenn die vorhandenen Störungen zuerst eine medizinische Maßnahme erfordern. Generell kann es aber sinnvoll sein, medizinische, psychologische (Diagnostik) und psychotherapeutische Behandlung zu kombinieren (z.B. bei Depressionen und Burn-Out).
Esoterische Verfahren werden im Rahmen einer Psychotherapie von mir nicht angewendet.